Wohnungsübergabe in der Schweiz: so läuft sie ab
Die Wohnungsübergabe (auch Wohnungsabnahme genannt) ist einer der wichtigsten Momente beim Umzug. Sie entscheidet darüber, ob Sie Ihre Mietkaution vollständig zurückerhalten oder ob der Vermieter Abzüge für Schäden geltend macht.
Ablauf der Wohnungsabnahme
Vor der Abnahme
- Professionelle Endreinigung durchführen oder beauftragen — siehe Endreinigung bei Mietende
- Alle persönlichen Gegenstände entfernen (inkl. Keller und Estrich)
- Kleine Reparaturen durchführen: Nagellöcher füllen, lockere Griffe festschrauben
- Fotos machen vom Zustand aller Räume als Dokumentation
- Einzugsprotokoll bereithalten zum Vergleich
Während der Abnahme
- Der Vermieter oder die Verwaltung inspiziert jeden Raum systematisch
- Prüfung von: Wänden, Böden, Fenster, Türen, Sanitäranlagen, Küche, Elektrik
- Jeder festgestellte Mangel wird im Abnahmeprotokoll festgehalten
- Sie haben das Recht, Bemerkungen und Vorbehalte im Protokoll einzutragen
Das Abnahmeprotokoll
- Lesen Sie das Protokoll sorgfältig bevor Sie unterschreiben
- Notieren Sie Vorbehalte bei strittigen Punkten
- Fordern Sie eine Kopie des unterzeichneten Protokolls
- Nie blind unterschreiben: Vermerken Sie «unter Vorbehalt», wenn Sie etwas nicht akzeptieren
Normale Abnutzung vs. Mieterschäden
Normale Abnutzung (kein Abzug)
- Verblasste oder leicht vergilbte Wandanstriche
- Leichte Gebrauchsspuren im Parkett
- Abgenutzte Teppichböden (nach Lebensdauer)
- Kalkflecken in Bad und Küche
- Verfärbungen von Fugen und Silikon
Mieterschäden (Abzug möglich)
- Löcher in Wänden oder Türen (über Nagellöcher hinaus)
- Brandflecken oder tiefe Kratzer
- Beschädigte Sanitäranlagen
- Verschmutzte oder nicht gereinigte Oberflächen
- Fehlende Schlüssel
Die paritätische Lebensdauertabelle (PLT)
Die PLT gibt an, wie lange bestimmte Einrichtungen im Durchschnitt halten. Nach Ablauf der Lebensdauer hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn der Gegenstand beschädigt ist.
| Gegenstand | Lebensdauer |
|---|---|
| Wandanstrich (weiss) | 8 Jahre |
| Wandanstrich (Farbe) | 8 Jahre |
| Tapete | 10 Jahre |
| Teppichboden | 10 Jahre |
| Parkett (versiegelt) | 15 Jahre |
| Plättli / Fliesen | 30 Jahre |
| Küchengeräte | 15 Jahre |
| Sanitäranlagen | 20-30 Jahre |
| Storen / Jalousien | 15 Jahre |
Tipps für eine erfolgreiche Wohnungsabnahme
- Gut vorbereiten: Reinigung, kleine Reparaturen, Dokumentation
- Einzugsprotokoll mitnehmen: Vorbestehende Mängel können so belegt werden
- Begleitperson mitnehmen: Ein Zeuge kann bei Streitigkeiten hilfreich sein
- Fotos machen: Bei Tageslicht, vor und nach der Reinigung
- Ruhig und sachlich bleiben: Auch bei strittigen Punkten
Bei Streitigkeiten
- Schlichtungsbehörde: Kostenlose Vermittlung in Mietsachen
- Mieterverband: Rechtsberatung für Mitglieder (SMV)
- Frist: Einspruch gegen Abzüge innerhalb von 30 Tagen
Häufig gestellte Fragen
Questions fréquentes
Wenn Sie eine professionelle Reinigungsfirma beauftragt haben, können Sie die Nachbesserungsgarantie in Anspruch nehmen. Die Reinigungsfirma kommt dann kostenlos zurück und bessert nach. Falls Sie selbst gereinigt haben, müssen Sie gegebenenfalls die Kosten für eine Nachreinigung tragen.
Kleine Nagellöcher (bis ca. 5 mm) gelten in der Regel als normale Abnutzung. Grössere Löcher (Dübellöcher, Schrauben) sollten fachgerecht gefüllt und überstrichen werden. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Verwaltung.
Wenn bei der Wohnungsabnahme keine Schäden festgestellt werden, sollte die Kaution innerhalb weniger Wochen freigegeben werden. Bei Schäden kann der Vermieter die Kaution bis zu 12 Monate sperren lassen.