Wohnungsrückgabe in der Schweiz: Schritt für Schritt
Die ordnungsgemässe Rückgabe Ihrer Mietwohnung ist entscheidend für die vollständige Rückerstattung Ihrer Mietkaution. Gemäss Art. 267 OR sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zurückzugeben, der der normalen Abnutzung entspricht.
Vorbereitung der Rückgabe
Reinigung
- Eine professionelle Endreinigung wird dringend empfohlen — siehe Endreinigung bei Mietende
- Viele Verwaltungen akzeptieren nur eine Reinigung durch eine anerkannte Firma mit Garantie
- Kosten: ca. 5-12 CHF/m² (je nach Zustand und Region)
Kleine Reparaturen
Diese sollten Sie vor der Abnahme selbst erledigen:
- Nagellöcher mit Füllmasse verschliessen (kleine Nägel gelten als normale Abnutzung)
- Dübellöcher fachgerecht füllen und überstreichen
- Lockere Griffe und Beschläge festschrauben
- Silikon im Badezimmer erneuern, falls stark verfärbt oder schimmlig
- Defekte Glühbirnen und Sicherungen ersetzen
Checkliste vor der Rückgabe
- Alle Räume leer und gereinigt (inkl. Keller, Estrich, Balkon, Garage)
- Backofen und Kühlschrank innen gereinigt
- Fenster geputzt (innen und aussen erreichbar)
- Rollläden und Storen funktionsfähig
- Abflüsse frei und gereinigt
- Briefkasten geleert und Namensschilder entfernt
Schlüsselübergabe
- Alle Schlüssel zurückgeben: Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Kellerschlüssel, Waschküchenschlüssel, Garagenschlüssel
- Kopien nicht vergessen — auch selbst angefertigte Schlüssel
- Quittung verlangen für die Schlüsselrückgabe
- Fehlende Schlüssel: Der Vermieter kann die Kosten für den Austausch der Schliesszylinder in Rechnung stellen
Mietkaution zurückerhalten
- Wenn bei der Abnahme keine Schäden festgestellt werden: Kaution wird zeitnah freigegeben
- Bei Schäden: Der Vermieter kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten
- Maximale Sperrfrist: 12 Monate nach Rückgabe
- Streitfall: Schlichtungsbehörde in Mietsachen einschalten
Häufig gestellte Fragen
Questions fréquentes
Die gesamte Wohnung muss gründlich gereinigt werden: Böden, Fenster (innen), Küche (inkl. Backofen und Kühlschrank), Bad, WC, Einbauschränke, Balkon, Keller und Estrich. Viele Verwaltungen akzeptieren nur professionelle Reinigungen mit Abnahmegarantie.
Grundsätzlich nicht, wenn Sie die Wände nicht selbst in einer anderen Farbe gestrichen haben. Normale Abnutzung von Wandanstrichen (Vergilben, leichtes Verblassen) ist gemäss Lebensdauertabelle nach 8 Jahren vollständig amortisiert. Haben Sie farbig gestrichen, kann der Vermieter eine Rückführung auf Weiss verlangen.
Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese im Abnahmeprotokoll festgehalten. Sie haben dann eine Frist (in der Regel einige Tage) zur Nachbesserung. Bei einer professionellen Reinigung mit Garantie kommt die Reinigungsfirma kostenlos zurück. Bei strittigen Mängeln können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten.