Umzug mit Haustieren in der Schweiz
Ein Umzug ist nicht nur für Menschen, sondern auch für Haustiere stressig. Hunde, Katzen und Kleintiere reagieren empfindlich auf Veränderungen in ihrer gewohnten Umgebung. Mit der richtigen Planung und einigen Vorsichtsmassnahmen gelingt der Umzug auch mit tierischen Mitbewohnern.
Umzug mit Hund
Vorbereitung
- Neuen Tierarzt in der neuen Gemeinde suchen und Unterlagen übertragen lassen
- Hundeschule oder Hundepark in der neuen Umgebung ausfindig machen
- Hundehaltungsbewilligung: In gewissen Kantonen oder Gemeinden erforderlich
Am Umzugstag
- Betreuung organisieren: Hund idealerweise bei einer Vertrauensperson unterbringen
- Falls der Hund dabei ist: Ruhigen Raum einrichten, der nicht vom Umzug betroffen ist
- Vertraute Gegenstände (Decke, Spielzeug, Napf) zuletzt einpacken
- Regelmässige Spaziergänge einplanen, auch am Umzugstag
Nach dem Umzug
- Gemeinde anmelden: Hund bei der neuen Gemeinde registrieren (Hundesteuer: 50-300 CHF/Jahr je nach Gemeinde)
- Amicus-Datenbank aktualisieren (obligatorische Hundedatenbank der Schweiz)
- Neue Umgebung erkunden: Zunächst an der Leine, schrittweise den Radius erweitern
- Routine beibehalten: Futter- und Spaziergangzeiten nicht verändern
Umzug mit Katze
- Transportbox: Rechtzeitig daran gewöhnen (Wochen vorher offen in der Wohnung stehen lassen)
- Am Umzugstag: Katze in einem ruhigen, geschlossenen Raum mit Futter und Katzenklo unterbringen
- Neue Wohnung: Zunächst nur einen Raum zugänglich machen, schrittweise erweitern
- Freigänger: Mindestens 4 Wochen in der Wohnung halten, bevor Sie die Katze nach draussen lassen
- Microchip und Kontaktdaten bei Agate aktualisieren
Umzug mit Kleintieren
- Kaninchen, Meerschweinchen: In der gewohnten Behausung transportieren; Temperaturempfindlich!
- Vögel: Käfig mit einem Tuch abdecken für einen ruhigeren Transport
- Fische: In spezielle Transportbeutel umfüllen; Aquarium nie voll transportieren
- Reptilien: Wärmelampe und Temperaturkontrolle auch beim Transport sicherstellen
Internationaler Umzug mit Haustieren
Bei einem Umzug ins Ausland gelten besondere Vorschriften:
- EU-Heimtierausweis: Für Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen in die EU
- Tollwutimpfung: Muss mindestens 21 Tage vor der Ausreise erfolgen
- Microchip: Obligatorisch (ISO-Norm 11784/11785)
- Länderspezifische Vorschriften: Quarantänepflicht in einigen Ländern (UK, Australien, Japan)
- Fluggesellschaften: Unterschiedliche Regeln für den Tiertransport in der Kabine oder im Frachtraum
Häufig gestellte Fragen
Questions fréquentes
Ja, die Hundehaltung muss bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde gemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer variiert je nach Gemeinde zwischen 50 und 300 CHF. Ausserdem muss die Adresse in der nationalen Hundedatenbank Amicus aktualisiert werden.
Mindestens 4 Wochen. In dieser Zeit gewöhnt sich die Katze an das neue Zuhause als ihren Rückzugsort. Danach können Sie sie schrittweise und zunächst unter Aufsicht nach draussen lassen.
Für EU-Länder benötigen Sie den EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt), einen ISO-Microchip und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Für Drittländer gelten teils strengere Vorschriften wie Quarantäne oder zusätzliche Tests.